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Globalmittel

Was sind Globalmittel und wie können sie beantragt werden ?

Die sog. Globalmittel stehen für orts- und stadtteilbezogene Maßnahmen zur Verfügung. Die Beiräte entscheiden über die Verteilung und Verwendung der ihnen nach einem festgelegten Schlüssel zugewiesenen Globalmittel in eigener Verantwortung.

Globalmittel

Da die Beiratsmittel jedoch erst durch die Beschlussfassung durch die Bürgerschaft zur Verfügung stehen, kann ein eigenes Budgetrecht hieraus nicht abgeleitet werden. So kann sich die Summe der Globalmittel eines Beirates auch von Jahr zu Jahr ändern.
Die Summe der Globalmittel eines Beiratsbereiches berechnet sich nach Einwohnerzahl, nach der Anzahl der Straßenkilometer und vielen anderen, unterschiedlich gewichteten Stadtteilindikatoren.
Einen Globalmittelantrag können alle Vertreter/innen von Einrichtungen, Vereinen, Initiativen eines Beiratsbereiches stellen. D.h. die Einrichtungen, Vereine und Initiativen z.B. aus dem Bereich des Beirates Vegesack (Schulvereine, Kindergärten, Sportvereine usw.) können einen Globalmittelantrag an den jeweiligen Beirat stellen.
Die Antragstellung erfolgt über ein Antragsformular (pdf, 109.9 KB).
Diesen Vordruck erhalten Sie ebenfalls im Ortsamt oder auf E-Mail-Anfrage.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an uns - Ortsamt Vegesack, Tel.-Nr.: +49 421 361 7232, office@oavegesack.bremen.de.

Für die Vergaberunde im April muss Ihr Antrag bis zum 28. März und für die Vergaberunde im Oktober sollte Ihr Antrag bis zum 31. August im Ortsamt vorliegen.

Die Mitglieder des Beirates Vegesack begutachten und erörtern die eingegangenen Anträge und fassen dazu Beschlüsse über die Höhe der Zuwendung. Nicht immer wird die gesamte beantragte Summe bewilligt, denn die Globalmittel der Beiräte sollen in erster Linie als Komplementärmittel Verwendung finden. D.h. es sollen vorrangig entweder Eigenmittel, Spenden oder Mittel von Kooperationspartner/innen in das Projekt einfließen. Unter Eigenmittel sind auch eigene Arbeitsleistungen zu verstehen. Die Vergabe von Globalmitteln unterliegt darüber hinaus haushaltsrechtlichen Vorgaben, z.B. dürfen keine laufenden Personal- und Mietkosten übernommen werden.
Nach Abschluss der Beratungen werden die bewilligten Mittel in einer öffentlichen Beiratssitzung beschlossen und bekannt gegeben. Anschließend werden die Bewilligungsbescheide vom Ortsamt Vegesack an die Antragsteller/innen verschickt.
Um das bewilligte Geld zu erhalten müssen Sie das Formular zum Mittelabruf/Rechtsmittelverzicht (doc, 39.5 KB) unterschrieben an das Ortsamt Vegesack zurücksenden. Erst dann kann der Betrag ausgezahlt werden. Die anschließende Abrechnung erfolgt über das Verwendungsnachweis-Formular Verwendungsnachweis (doc, 39 KB)